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Beitragsordnung des Mercury Capri Club Deutschland 07e.V.

MCCD 07e.V.



1.      Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für einzelne Personen 36,- €


2.      Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für Paare                      55,- €


3.      Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für Fördermitglieder  10,- €

4.     Der Mitgliedsbeitrag kann bei Kündigung oder Ausschluss nicht  
        zurückgefordert werden, auch nicht Anteilsmäßig oder teilweise.


Finanzordnung des Mercury Capri Club Deutschland 07e.V.

MCCD 07e.V.                                Benzinzuschuss:                                                                               Anreisen zu unseren Treffen wird, nach Satzung § 5 Punkt 5. ein Benzinzuschuss gewährt. Bei einer Anfahrt von über 550 km wird Pro Fahrzeug (Mercury Capri) ein 50,- € Zuschuss gewährt. Vorraussetzung ist eine  Mindestmitgliedschaft beim  MCCD 07 von mindestens 13 Monaten.

 Strafzahlung Ausweis:                                                                           Nach § 5 Punkt 4. wird eine Sonderzahlung fällig, wer sein Clubausweis nicht beim Treffen dabei hat. Es wird hier eine Zahlung in Höhe von 10,- € festgelegt. 

 Strafzahlung Nichtteilnahme bei den Vereinstreffen:                                        Nach § 5 Punkt 3. wird eine Sonderzahlung fällig bei Nichtteilnahme an einem Treffen in den letzten 2 Jahren. Es wird hier eine Zahlung in Höhe von 10,- € pro Jahr festgelegt.

 Einmalige Aufnahme und Bearbeitungsgebühr:                                         Nach § 5 Punkt 1. wird bei Eintritt in den Verein eine einmalige Bearbeitungs- und Aufnahmegebühr fällig. Die Höhe der einmaligen Zahlung wird mit 30,- € festgelegt.
 
 Frei verfügbarer Geldbetrag des Vorstandes:                                           Nach § 5 Punkt 6. kann der 1.Vorsitzende über einen bestimmten Geldbetrag frei verfügen. Das Geld ist für die laufende Arbeit des Vereins zu verwenden wie z.b. Porto, Papier, Briefumschläge, Druckerpatronen usw. Die Höhe des verfügbaren Geldbetrages ist auf 100,- € pro Jahr festgelegt und muss mit Quittungen abgerechnet werden.

 Homepage des Vereins:                                                                           Die Kosten der Homepage des Vereins werden mit 150,- € jährlich festgelegt und werden dem Betreiber (Frank Spielberg) jeweils nach Anforderung erstattet.

 Kosten der jährlichen Treffen:                                                                   Die Kosten (Einfahrtsgenehmigungen, Grillen, Eintrittsgelder, Pokale) der jährlichen Treffen des Vereins  werden, für die Vollmitglieder des Vereins, vom Verein übernommen und sind vom Veranstalter mit Quittungen zu belegen.

 Ersatzteil bzw. Autokauf:                                                                         Der Vorstand kann einstimmig und alleine über den Kauf von Ersatzteilen und Autos  für den Verein entscheiden. Über 450,- € werden die Mitglieder per E-Mail befragt.

 Aufwandsersatz:                                                                                     Der Verein gewährt, nach Vorstandsbeschluss, Aufwandsersatz für die Hälfte der echten Aufwendungen (z.B. für Fahrten mit dem eigenen Pkw im Auftrag des Vereins), die mit Quittungen belegt werden müssen.                                                                               

Ersatzteilvergabeordnung des Mercury Capri Club Deutschland 07

MCCD 07e.V.

Gebrauchte Teile, aus den Beständen des MCCD 07e.V. , bekommen Mitglieder nur unter folgenden Voraussetzungen:

 Nur Vollmitglieder

 Mitglied muss mind. 1 mal in 2 Jahren auf einem Treffen gewesen sein oder

 Ein Treffen organisiert haben in den letzten 3 Jahren.

 Mitglied muss 1 Jahr und 2 Monate Mitglied sein (wegen den 2 Jahresbeiträgen)

 Mitglied muss alle Beiträge und Sonderzahlungen pünktlich (nach Satzung bis Ende Februar) entrichtet haben (wird dann kontrolliert, bei verspäteter Zahlung gibt es keinerlei Teile!)

 Es müssen aktuelle Fotos (14 Tage nach Vereinseintritt) von den Fahrzeugen gemacht sein und an den Vorstand gesendet worden sein (mit Kennzeichen)

 Vor Erhalt des Ersatzteils muss der nächste Jahresbeitrag auf das Vereinskonto eingezahlt sein.

 Das def. Teil muss an den Vorstandsvorsitzenden gesendet werden und geht in den Besitz des Vereins über. Der Vorstandsvorsitzende entscheidet dann ob das defekte Teil entsorgt wird, oder  nicht. Das defekte Ersatzteil muss spätestens nach vier Wochen der Anforderung dem Vorstandsvorsitzenden zugesandt werden.                                                                                          Ansonsten wird eine Strafzahlung in Höhe von 500.-€ fällig.                   Gültigkeit ist das Datum des Poststempels.                                                                                           

Bei Blechteilen muss ein Foto gemacht werden, auf dem das def. Teil, sowie das Kennzeichen zu erkennen sind.

 Vor Erhalt des Ersatzteils müssen die Versandkosten (werden vom Versender    mitgeteilt) und eine Wegentschädigung für den Lagervermieter (das Ersatzteil muss aus dem Lager geholt werden) in Höhe von 10,- €  an den Versender bezahlt sein, oder man organisiert den Versand selbst.                                             Die Wegentschädigung muss auch bei selbst organisiertem Versand bezahlt werden.                                                                                             Jedes Mitglied verpflichtet sich die Teilenummern  und Daten aus dem Mitgliederbereich von der Homepage des MCCD 07e.V. nicht zu veröffentlichen oder Nichtmitgliedern zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.                                                                                                                     Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafzahlung in Höhe von 500,- € fällig. 

Die Strafzahlung in Höhe von 500,- € wird von jedem Mitglied akzeptiert.


 

Hinweis betreffend der Gesetzeslage (u.a.³321d Abs.4 Nr.5 BGB):                   Bei den Teilen des MCCD 07e.V. handelt es sich um rein private Artikel aus dem Vereinsbestand. Der MCCD 07e.V. schließt daher die Garantie und die Gewährleistung für Sachmängel ausdrücklich aus. Ebenso übernehmen wir keine Haftung bei Folgeschäden welche durch die Ersatzteile des MCCD 07e.V. entstehen. Des Weiteren übernimmt der MCCD 07e.V.  keine  Haftung bei Transportschäden!




bei der Gründungsversammlung